Volkshochschulverein Hamburg-Ost e.V.
Berner Heerweg 183
22159 Hamburg
+49 (40) 428 853-255
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Die Satzung
Die Satzung
vom Volkshochschulverein Hamburg-Ost e.V. und Freizeitsport e.V. kann
jeder in der Geschäftsstelle einsehen. Nach ihr und infolge der Aktivitäten
sind beide Vereine als gemeinnützig anerkannt und ermächtigt, Spendenbescheinigungen
auszustellen.
Die wichtigsten Auszüge aus der Satzung Volkshochschulverein Hamburg-Ost
e.V.:
§ 2 Zweck und Aufgaben
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 und zwar:
Förderung der Erwachsenenbildung, kultureller Veranstaltungen und Aktionen
hauptsächlich im Stadtbereich Ost der Hamburger Volkshochschule, insbesondere
in Hamburg-Farmsen. Personen aus sozial und wirtschaftlich bedürftigen
Verhältnissen soll durch Zuschüsse die Beteiligung an Weiterbildungsveranstaltungen
der VHS oder des VHS-Vereins ermöglicht werden. Die Arbeit des Vereins
erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit mit der Stadtbereichsleitung der
Volkshochschule.
§ 3 Mitgliedschaft
[...] Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen
Aufnahmeantrages [...] Der Austritt [...] bedarf der schriftlichen Kündigung
[...]
Der Vorstand des Volkshochschulvereins tagt etwa fünfmal im Jahr und besteht
aktuell – September 2021 – aus folgenden Mitgliedern:
- Wulf Hilbert, 1. Vorsitzender –
Regionalleiter Hamburger Volkshochschule a. D.
- Regina Jäck, 2. Vorsitzende – Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
- Ulrich Sennhenn, Schatzmeister –
Prokurist i.R.
- Susanne Faulhaber Romanistin und
VHS-Dozentin
- Dr. Volker Thönnes Dozent
für Philosophie, Psychologie
Der
Beirat des Volkshochschulvereins Hamburg-Ost e.V. tagt mindestens einmal
im Jahr und besteht aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Teilnahmebedingungen
Die
Teilnahmebedingungen des VHS-Vereins sowie die möglichen Ermäßigungen
der Veranstaltungen finden Sie hier:pdf-Datei
(0,02 MB) - Stand: Januar 2015
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